EU Data Check

Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen – EU Data Check Pro

Stand: 25.09.2026 · Deutsche Fassung (maßgeblich) · English translation below

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über kostenpflichtige Lizenzen („Pro“ und „Agency“) der Browser-Erweiterung EU Data Check (die „Software“) zwischen Akcan-IT, Inhaber Muhammed Akcan, Annemarie-Renger-Str. 13a, 55130 Mainz, Deutschland (der „Anbieter“) und dem Kunden.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Verbrauchern werden keine kostenpflichtigen Lizenzen angeboten.
  3. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
  4. Die kostenlose Version der Software ist nicht Gegenstand dieser Bedingungen.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags das Recht ein, die in der gewählten Lizenzstufe enthaltenen Funktionen der Software zu nutzen. Der Funktionsumfang der Stufen ergibt sich aus der zum Bestellzeitpunkt auf eudatacheck.eu veröffentlichten Leistungsbeschreibung.
  2. Die Software beobachtet Netzwerkanfragen von Webseiten und ordnet sie anhand eines vom Anbieter gepflegten Datensatzes Unternehmen und Rechtsräumen zu. Die Ergebnisse sind technische Beobachtungen und keine Rechtsberatung. Sie ersetzen keine rechtliche Prüfung. Die Bewertungen werden nach den in der Software offengelegten Regeln ermittelt; der Anbieter schuldet keinen bestimmten rechtlichen Erfolg.
  3. Der Anbieter pflegt den Datensatz fortlaufend, schuldet aber keine Vollständigkeit. Unternehmen, für die keine belegten Angaben vorliegen, werden als „Unbekannt“ ausgewiesen.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Lizenzen auf eudatacheck.eu ist kein bindendes Angebot. Mit dem Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung per E-Mail bestätigt; diese E-Mail enthält den Lizenzschlüssel.

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die zum Bestellzeitpunkt auf eudatacheck.eu angegebenen Preise. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Bei Kunden in anderen EU-Mitgliedstaaten mit gültiger USt-IdNr. schuldet der Kunde die Umsatzsteuer (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, Reverse Charge).
  2. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V., Amsterdam, mit den dort angebotenen Zahlungsarten. Bei Abonnements ermächtigt der Kunde den Anbieter, die wiederkehrenden Entgelte zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums über das gewählte Zahlungsmittel einzuziehen.
  3. Der Anbieter stellt für jede Zahlung eine Rechnung aus und übermittelt sie elektronisch per E-Mail. Der Kunde ist mit elektronischen Rechnungen einverstanden.
  4. Schlägt eine Zahlung fehl, kann der Anbieter den Zugang zu den kostenpflichtigen Funktionen nach erfolgloser Zahlungserinnerung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen sperren.
  5. Preisänderungen für bestehende Abonnements teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums in Textform mit. Der Kunde kann in diesem Fall zum Ende des laufenden Zeitraums kündigen.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

  1. Abonnements laufen für den gewählten Abrechnungszeitraum (ein Monat oder ein Jahr) und verlängern sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn sie nicht bis zum Ende des laufenden Zeitraums gekündigt werden.
  2. Die Kündigung ist jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich, in Textform (z. B. E-Mail an info@eudatacheck.eu) oder über eine vom Anbieter bereitgestellte Kündigungsfunktion.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen § 6 verstößt.
  4. Mit dem Vertragsende enden die Nutzungsrechte an den kostenpflichtigen Funktionen. Die kostenlose Version bleibt nutzbar. Bereits erstellte Berichte darf der Kunde weiter verwenden.

§ 6 Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die kostenpflichtigen Funktionen während der Vertragslaufzeit zu nutzen.
  2. Eine Lizenz („Platz“) gilt für eine natürliche Person, die die Software auf ihren eigenen Geräten verwenden darf, in bis zu drei gleichzeitig aktivierten Browser-Installationen. Die Stufe „Agency“ umfasst die in der Leistungsbeschreibung genannte Zahl von Plätzen. Die Weitergabe von Lizenzschlüsseln an Personen außerhalb dieser Plätze ist unzulässig.
  3. Mit der Software erstellte Berichte darf der Kunde für eigene Zwecke und für seine Auftraggeber verwenden, weitergeben und veröffentlichen. In der Stufe „Agency“ darf er Berichte unter eigenem Namen und eigener Marke erstellen („White Label“).
  4. Unzulässig sind insbesondere: das Umgehen der Lizenzprüfung, die Weiterveräußerung oder Vermietung der Lizenz, das Bereitstellen der kostenpflichtigen Funktionen als Dienst für Dritte außerhalb der eigenen Prüfaufträge sowie das Dekompilieren, soweit es nicht nach §§ 69d, 69e UrhG erlaubt ist.
  5. Der vom Anbieter gepflegte Datensatz bleibt geistiges Eigentum des Anbieters bzw. der jeweiligen Quellen. Die systematische Entnahme des Datensatzes zum Aufbau eines eigenen oder konkurrierenden Angebots ist unzulässig.

§ 7 Lizenzprüfung

  1. Zur Freischaltung übermittelt die Software den Lizenzschlüssel, eine zufällig erzeugte Installationskennung und die Versionsnummer an den Server des Anbieters. Es werden keine Browsing- oder Webseitendaten übermittelt. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
  2. Die Freischaltung wird etwa monatlich erneuert. Ist der Server nicht erreichbar, bleiben die Funktionen für mindestens 14 Tage nach Ablauf der letzten Freischaltung nutzbar.
  3. Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Lizenzservers, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten kündigt er nach Möglichkeit an.

§ 8 Änderungen der Software

Der Anbieter entwickelt die Software weiter und darf sie ändern, soweit dadurch der vereinbarte Funktionsumfang der Lizenzstufe nicht wesentlich eingeschränkt wird. Änderungen, die sich aus Vorgaben des Chrome Web Store oder des Browsers ergeben, bleiben vorbehalten.

§ 9 Gewährleistung

  1. Der Anbieter gewährleistet, dass die kostenpflichtigen Funktionen im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Mängel wird der Anbieter in angemessener Frist beseitigen, nach seiner Wahl auch durch eine neue Version.
  2. Unrichtige oder fehlende Einträge im Datensatz sind kein Mangel, sofern die Software sie nach den offengelegten Regeln verarbeitet; der Anbieter korrigiert gemeldete Fehler im Rahmen der Datensatzpflege.
  3. Der Kunde meldet Mängel in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.

§ 10 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf das vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Entgelt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für rechtliche Bewertungen, die der Kunde oder seine Auftraggeber auf Grundlage der Ergebnisse treffen (§ 2 Abs. 2).

§ 11 Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung unter https://eudatacheck.eu/datenschutz/. Soweit der Kunde mit der Software Webseiten Dritter prüft, verarbeitet die Software die dabei beobachteten Daten ausschließlich lokal auf dem Gerät des Kunden; der Anbieter erhält sie nicht.

§ 12 Änderungen dieser Bedingungen

Änderungen dieser Bedingungen teilt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Mainz.
  3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

English translation

Convenience translation; the German version prevails.

§ 1 Scope. These terms apply to all contracts for paid licences ("Pro" and "Agency") of the EU Data Check browser extension (the "Software") between Akcan-IT, owner Muhammed Akcan, Annemarie-Renger-Str. 13a, 55130 Mainz, Germany (the "Provider") and the customer. Paid licences are offered exclusively to businesses (§ 14 German Civil Code) and public-law entities; by ordering, the customer confirms it acts in its trade or profession. Conflicting customer terms apply only if the Provider agrees in text form. The free version is not covered.

§ 2 Subject matter. For the term of the contract, the customer may use the features of the chosen licence tier, as described on eudatacheck.eu at the time of order. The Software observes web pages' network requests and assigns them to companies and jurisdictions using a dataset maintained by the Provider. Results are technical observations, not legal advice. Ratings follow the rules disclosed in the Software; no particular legal outcome is owed. The dataset is maintained continuously but is not guaranteed to be complete; companies without sourced data are shown as "Unknown".

§ 3 Conclusion of contract. The listing on eudatacheck.eu is not a binding offer. By completing the order the customer makes an offer; the contract is concluded when the Provider confirms by email, which contains the licence key.

§ 4 Prices and payment. Prices on eudatacheck.eu at the time of order apply; they are net prices plus VAT where applicable; for EU business customers with a valid VAT ID, the customer owes the VAT (reverse charge). Payment is processed by Mollie B.V., Amsterdam. For subscriptions the customer authorises recurring charges at the start of each billing period. Invoices are issued electronically by email. After an unsuccessful payment reminder, access to paid features may be suspended with at least 14 days' notice. Price changes for existing subscriptions are announced at least six weeks before the next billing period; the customer may then cancel at the end of the current period.

§ 5 Term and termination. Subscriptions run for the chosen period (one month or one year) and renew for the same period unless cancelled before its end. Cancellation is possible at any time with effect from the end of the current period, in text form (e.g. email to info@eudatacheck.eu) or via a cancellation function. Termination for good cause is unaffected; a breach of § 6 is good cause for the Provider. On termination, the rights to paid features end; the free version remains usable and existing reports may still be used.

§ 6 Rights of use. A simple, non-transferable, non-sublicensable right to use the paid features during the term. One licence ("seat") is for **one natural person** on their own devices, in up to three activated browser installations at a time; "Agency" includes the number of seats stated in the description. Reports may be used, shared and published for the customer's own purposes and for its clients; "Agency" allows reports under the customer's own name and brand ("white label"). Prohibited: circumventing the licence check, reselling or renting the licence, offering the paid features as a service to third parties outside the customer's own audit work, and decompiling except as permitted by §§ 69d, 69e German Copyright Act. The dataset remains the intellectual property of the Provider or its sources; systematic extraction to build an own or competing offering is prohibited.

§ 7 Licence check. To unlock features, the Software sends the licence key, a randomly generated installation id and its version number to the Provider's server; no browsing or website data is sent (details in the privacy policy). The unlock is renewed about monthly; if the server is unreachable, features remain usable for at least 14 days after the last unlock expires. The Provider aims for high availability but guarantees none.

§ 8 Changes to the Software. The Provider may change the Software as long as the agreed features of the tier are not substantially reduced; changes required by the Chrome Web Store or the browser are reserved.

§ 9 Warranty. The paid features essentially correspond to the description; defects are remedied within a reasonable time, also by a new version. Incorrect or missing dataset entries are not a defect as long as the Software processes them according to its disclosed rules; reported errors are corrected as part of dataset maintenance. Defects are reported in text form.

§ 10 Liability. Unlimited for intent and gross negligence, injury to life, body or health, under the Product Liability Act and within a guarantee. For slightly negligent breach of an essential contractual obligation, limited to the typical foreseeable damage and at most the fees paid in the twelve months before the damaging event. Otherwise excluded for slight negligence. No liability for legal assessments made on the basis of the results (§ 2).

§ 11 Data protection. The privacy policy at https://eudatacheck.eu/datenschutz/ applies. Data observed when the customer audits third-party websites is processed only locally on the customer's device; the Provider does not receive it.

§ 12 Changes to these terms. Announced at least six weeks before taking effect; deemed accepted unless the customer objects before then (the notice points this out); on objection either party may terminate as of that date.

§ 13 Final provisions. German law applies, excluding the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods. Exclusive place of jurisdiction, where legally permitted: Mainz. If a provision is invalid, the rest remains valid.